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Presseerklärung zur Armee XXI vom 9.8.01

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Armee XXI:
Der SFR fordert aussenpolitische Klärung
vor Armeereform und Abschaffung des Zivilschutzes

In seiner Vernehmlassung zum Armeeleitbild XXI und der dazu erforderlichen Militärgesetzrevision beantragt der Schweizerische Friedensrat SFR, der sich im vergangenen Abstimmungskampf vom 10. Juni klar für den weiteren Ausbau des internationalen Friedens-Engagements der Schweizer Armee engagiert hatte, «die Armeereform XXI vollständig zurückzustellen, bevor nicht eine politische Klärung der sicherheitspolitischen Ausrichtung der Schweiz erfolgt ist». Das Armeeleitbild stütze sich zwar auf den sicherheitspolitischen Bericht «Sicherheit durch Kooperation», die daraus resultierende längst überfällige Neuorientierung der schweizerischen Sicherheitspolitik werde aber nicht wirklich vollzogen.

Konsequente Ausrichtung auf die kollektive statt nationale Sicherheit

Nach Auffassung des SFR «muss jetzt eine Festlegung auf die kollektive Sicherheit im Rahmen der UNO erfolgen. Dabei geht es nicht mehr um die Frage, ob an einer ‘autonomen Verteidigung’ festgehalten oder Kooperation in der Sicherheitspolitik gesucht werden solle, sondern um die Klärung, welche Ziele mit welchen Kooperationen erreicht werden sollen und können». Ein funktionierendes System kollektiver Sicherheit sei «der beste Garant für Frieden, Sicherheit und Wohlergehen im globalen Rahmen. An seiner Verwirklichung haben insbesondere Länder wie die Schweiz, die strukturell nicht in der Lage sind, eine Grossmachtpolitik zu betreiben, ein besonderes Interesse».

Dank ihrer Neutralitätspolitik hätte die Schweiz zudem einen Vorteil, denn «sie ist in kein militärisches Bündnis eingebunden und könnte frei von Rücksichtnahmen auf entsprechende Verpflichtungen für die Stärkung der UNO-Strukturen eintreten.»  Am 10. Juni dieses Jahres sei eine erste, bescheidene öaber grundsätzlich recht bedeutsame – Weichenstellung in diese Richtung erfolgt: «Friedenseinsätze der Schweizer Armee sind künftig strikt an ein Mandat von UNO oder OSZE gebunden. Diese Vorlage war nur mehrheitsfähig dank ihrer Ausrichtung auf das UNO-System der kollektiven Sicherheit. Das sollte auch den Bundesrat ermutigen, weiter in diese zukunftsweisende Richtung zu gehen».

Eine Klärung ist auch auf europäischer Ebene nötig

In nächster Zeit sind wesentliche Entwicklungen auch in der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU zu erwarten. Ob sich die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in Richtung eines Militärbündnisses oder einer Militärmacht entwickelt, oder ob sie sich als Instrument zur Umsetzung der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO versteht, diese Fragen zur Ausrichtung der europäischen Sicherheitspolitik sind in den nächsten Jahren zu klären. «Wenn die Schweiz in diesen Fragen Einfluss nehmen will, so muss sie sich um den Beitritt zur EU bemühen, und zwar nicht irgendwann nach 2010, sondern so bald wie möglich. Ein schneller Beitritt ist aber auch deshalb angesagt, weil später beitretende Staaten den zu jenem Zeitpunkt aktuellen Stand der ESVP insgesamt zu übernehmen haben, während sich die jetzigen EU-Mitglieder in Bezug auf die ESVP eine eigene Haltung vorbehalten können. Das könnte fü

Der SFR plädiert deshalb nicht nur für die Ausrichtung der Sicherheitspolitik auf das System der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO und damit für den überfälligen Beitritt zur Weltorganisation, sondern auch für die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. Erst wenn diese Weichenstellungen vorgenommen sind, ist eine tragfähige Basis für eine zukunftsgerichtete Armeereform geschaffen.


Die Schweiz soll sich an einer internationalen Überwachungstruppe zwischen Israel und Palästina beteiligen

Im Weiteren skizziert der SFR in seiner Stellungnahme die Prämissen einer wirklichen Armeereform, die sich aus einer konsequenten internationalen Kooperation ergeben: Abkehr vom militärischen Sicherheitsdenken, vom Massenheer und der Militärdienstpflicht, Entwicklung einer Abrüstungsstrategie und vor allem die Entwicklung einer internationalen Politik. Aktuelles Beispiel einer geforderten aktiveren Friedenspolitik der Schweiz: Einsatz für und Mithilfe bei einer internationalen Überwachungstruppe zwischen Israel und Palästina.


Zivilschutz: Endlich ersatzlos aus der Bundesverfassung streichen!

In seiner gleichzeitigen Vernehmlassung zum «Projekt Bevölkerungsschutz» begrüsst der SFR, der den paramilitärischen Zivilschutz seit Jahrzehnten grundsätzlich hinterfragt, zwar «die Entwicklung weg vom auf den Kriegsfall ausgerichteten Zivilschutz hin zu einem den Alltagsgefahren unserer Zivilisation angepassten Bevölkerungsschutz», ist aber enttäuscht darüber, dass «die Bunkerbau- und die Zivilschutzdienstpflicht als Grundelemente des Kriegs-Zivilschutzes beibehalten werden». Er fordert deshalb die definitive Auflösung der Zivilschutzorganisation und die Streichung des Zivilschutzartikels in der Bundesverfassung. «Zur Bewältigung von ‘zivilen’ Katastrophen sind zu Recht die Kantone zuständig, da solche grundsätzlich regional begrenzt sind. Ob diese Mittel in gewissen Bereichen ausgebaut, verbessert und modernisiert werden müssen, können die Kantone selber – allenfalls in

Zürich, 9. August 2001


Die ausführliche Stellungnahmen des Schweizerischen Friedensrates zum Armeeleitbild XXI und zum Bevölkerungsschutz sind hier als pdf-Dokument ladbar.

Zur ausführlichen Stellungnahme des SFR zum Armeeleitbild XXI (pdf)

Zur Stellungnahme des SFR zum Bevölkerungsschutz (pdf)