Der Schweizerische Friedensrat SFR verlangt in seiner Vernehmlassung zur Armeegesetzgebung 09 eine weitergehende und substanziellere Armeereform, als sie mit der vorliegenden Militärgesetzrevision angestrebt wird. Einerseits geht die Vorlage nach Meinung des SFR viel zu wenig weit, andererseits teilweise in die falsche Richtung:
1. Friedenseinsätze: Die Friedens- und Sicherheitspolitik der Schweiz sollte noch konsequenter auf die kollektive Sicherheit gemäss der UNO-Charta ausgerichtet werden. Neben dem Schwerpunkt der zivilen Friedensförderung erfordert dies eine klare Ausrichtung der militärischen Ausbildung, Planung und Organisation auf friedensfördernde Einsätze im Rahmen eines UNO-Mandates. Er regt hierfür den Aufbau einer Staatengruppe «Gleichgesinnter» an, um bei der unumgänglichen Reform des Sicherheitsrates mehr Gewicht zu erhalten. Grundlegend verkehrt wäre es, bei der in der Revision 09 vorgeschlagenen minimalen Verstärkung des Schweizer Engagements bei Friedensmissionen zurückzubuchstabieren.
2. Ausbildungszusammenarbeit: Die intendierten Bestrebungen für eine vermehrte Ausbildungs- und Rüstungszusammenarbeit mit Drittstaaten sind nach Meinung des SFR ausschliesslich auf Kooperationen im Rahmen der friedensfördernden Massnahmen zu beschränken. Dies bedingt auch eine Stärkung der ausserparlamentarischen Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung (PSO-Kommission), für die endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist.
3. Reduktion der Grossmachtarmee im Taschenformat: Angesichts der nicht vorhandenen territorialen Bedrohung und in Anbetracht der tatsächlichen Risiken, denen die Schweiz zu begegnen hat, erfordert eine konsequente Ausrichtung auf ein friedenspolitischen Engagement innerhalb der Staatengemeinschaft eine weitgehende Umstrukturierung sowie massive Verkleinerung der Armee Auf eine Hightech-Luftwaffe ist ebenso zu verzichten wie auf grosse Panzerformationen. Schwierigkeiten mit einer angemessenen Ausbildung werden dadurch hinfällig, beträchtliche Kosten können eingespart und für Friedensförderung eingesetzt werden. Logischerweise ist dadurch die bisherige Militärdienstpflicht nicht mehr haltbar. Eine richtungsweisende Armeereform sollte sich deshalb in erster Linie auch der Abschaffung oder zumindest der Sistierung der allgemeinen Wehrpflicht annehmen.
4. Stossend ist, dass die Armeerevision keinerlei Bezug auf die Diskussionen der letzten Monate um die Abgabe von Armeewaffen an dienstpflichtige wie abtretende Wehrmänner nimmt. Eine bessere Kontrolle der Millionen in Schweizer Haushalten lagernden Schusswaffen, wie sie mit der anstehenden Waffengesetzrevision in Ansätzen versucht wird, wird damit ad absurdum geführt. Der SFR beantragt deshalb, dass die persönlichen Waffen zwischen den einzelnen Dienstleistungen von der Armee sicher in Zeughäusern aufbewahrt werden und keine dieser Ordonnanzwaffen mehr den Angehörigen der Armee zu Eigentum überlassen werden.
Die ausführliche Begründung sowie weitergehende Anregungen zu fehlenden Revisionspunkten finden Sie hier in der vollständigen SFR-Vernehmlassung als PDF (124 KB)