Schweizerischer Friedensrat für doppelten Paradigmenwechsel bei den Einbürgerungen
Der Schweizerische Friedensrat (SFR) lehnt die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ab. In seiner Vernehmlassung vom 22. März 2010 schlägt er einen doppelten Paradigmenwechsel vor, einerseits vom bisherigen Ortsbürgerrecht zu einem einheitlichen Schweizer Bürgerrecht, anderseits vom bisherigen «Abstammungs-» (ius sanguinis) zum «Geburtslandprinzip» (ius soli).
Über 160 Jahre nach der Schaffung des Bundesstaates sei es überfällig, die bestehende Dreistufigkeit im Bürgerrecht Gemeinde, Kanton, Bund endlich zu überwinden und ein einheitliches Schweizer Bürgerrecht zu schaffen. In der heutigen Gesellschaft mit den Herausforderungen von Globalisierung, Migration und Mobilität der BürgerInnen entspreche ein Ortsbürgerrecht als Basis für die Beteiligung am politischen System in keiner Weise mehr den Realitäten der grossen Mehrheit der Bevölkerung, schreibt der SFR in seiner ausführlichen Stellungnahme.
Ebenso verquer sei das Festhalten an der «Abstammung» als Grundlage des Bürgerrechts: Dies schaffe Ungerechtigkeiten und sprachliche wie gedankliche Monströsitäten wie «eingeborene» oder «einheimische AusländerInnen», AusländerInnen der «zweiten», «dritten» oder «vierten Generation».
Der SFR schlägt deshalb die Einführung einer einheitlichen schweizerischen Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des «ius soli» vor. Das heisst, dass das Bürgerrecht nicht mehr auf Gemeindeebene beruht, sondern vom Bund gewährleistet wird und allen Personen zusteht, die in der Schweiz geboren sind. Die Verlagerung auf die Bundesebene bringt eine starke Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens mit sich, beseitigt die grundlegenden Mängel im bestehenden Verfahren und der Einbezug des «ius soli» führt zu einer massiven Abnahme sowohl der Einbürgerungsverfahren wie der «statistischen AusländerInnen», da alle hierzulande Geborenen automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Dies sei eine notwendige Korrektur, mache doch die aktuelle Gesetzgebung ohne Not hier Geborene also Einheimische zu Ausländern, so der SFR.
Vehement kritisiert der SFR die für die Totalrevision vorgeschlagenen Fristen und Voraussetzungen für die Einbürgerung. Es sei verkehrt dafür eine «gelungene Integration» zur Voraussetzung zu machen. Der SFR erinnert an die frühen Zeiten des Bundesstaates, «als noch zwei Jahre ordentlicher Wohnsitz in der Schweiz für die Einbürgerung ausreichten und diese zudem als Voraussetzung für die Integration angesehen wurde. Eine Rückbesinnung auf diese liberalen Grundwerte ist dringend notwendig.»
Zum Kriterienkatalog merkt der SFR an: «Die Menschenrechte müssen umgesetzt und vorgelebt werden, um ihre Wirkung entfalten zu können, sie können nicht eingetrichtert und durch ein inquisitorisches Verfahren abgefragt werden. Die Menschenrechte und die Bundesverfassung garantieren die Meinungsfreiheit, sie ist also auch gegenüber Einbürgerungswilligen zu respektieren.» Es könne nicht angehen, die politischen Rechte für die Einzelnen von einer menschenrechtlichen Tauglichkeitsprüfung abhängig zu machen.
Aus all diesen Gründen lehnt der SFR die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ab und er appelliert an die Verantwortlichen, «dieses Projekt zu beenden und einen mutigen Neubeginn mit einer auf die Verwirklichung der Menschenrechte ausgerichteten und zukunftsträchtigen Lösung zu wagen».
Die ausführliche Vernehmlassung finden Sie hier als PDF (264 KB)