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Medienmitteilung vom 13. Februar 2009 zur Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen


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Gemeinsamer Aufruf von Humanrights.ch, Solidarité sans frontières und Friedensrat:

Guantánamo: Appell an die Kantone zur Aufnahmebereitschaft von Häftlingen

Humanrights.ch / MERS, Solidarité sans frontières und der Schweizerische Friedensrat begrüssen die Ankündigung des Bundesrates, den neuen US-Präsidenten Obama bei der möglichst raschen Auflösung des völkerrechtswidrigen Gefangenenlagers Guantánamo zu unterstützen, indem er sich aus humanitären Gründen bereit erklärt, die Aufnahme von Häftlingen, die nicht in ihre Heimatländer entlassen werden können, zu prüfen.

Die drei NGO appellieren dabei an die Kantone, die Bemühungen des Bundesrates mitzutragen und allfällige Häftlinge aufzunehmen. Einzelne Kantonsregierungen wie Genf, Neuenburg und Basel-Stadt oder Äusserungen zuständiger Regierungsräte wie in Freiburg, Jura oder Thurgau haben zwar eine solche Bereitschaft signalisiert, andere halten sich aber zurück oder sprechen sich, wie etwa die St. Gallische Justizdirektorin Karin Keller-Sutter, dezidiert dagegen aus.

Es sei auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Es ist äusserst sinnvoll, die menschenrechtlich fragwürdige Hinterlassenschaft der Ära George W. Bushs überwinden zu helfen und der neuen amerikanischen Regierung solidarisch einen Neuanfang zu ermöglichen. Die Schweiz könnte nun nach ihrer verbalen Kritik an der völkerrechtlichen Unhaltbarkeit Guantánamos Taten zur Überwindung dieses Zustandes folgen lassen und dadurch glaubwürdiger wirken.

2. Die Schweiz ist dabei aussenpolitisch in keiner Weise isoliert, sondern könnte sich sinnvollerweise entweder in Absprache oder in Übereinkunft mit der EU an einer humanitären Aufnahmebereitschaftsaktion beteiligen.

3. Es handelt sich bei den in Frage kommenden jahrelang inhaftierten Personen nicht um erwiesene Terroristen, sondern um Gefangene, die bisher mangels Beweisen von der ausserordentlichen US-Militärgerichtsbarkeit nicht angeklagt werden konnten.

4. Diese Personen können aber nicht in ihre Herkunftsländer entlassen werden, weil ihnen dort staatliche Folter und Verfolgung drohen. Sie kommen aus Ländern wie China, Libyen, Russland, Syrien und Usbekistan.

5. Es handelt sich insgesamt um etwa 60 Gefangene, die für eine solche humanitäre Aufnahme in Frage kommen, von denen die EU die weitaus grösste Zahl übernehmen wird und die Schweiz mit höchstens zwei bis drei Personen rechnen müsste. Rein zahlenmässig stellen sie also kein Problem dar und bedeuten kein terroristisches Gefährdungsrisiko.

Humanrights.ch / MERS, Solidarité sans frontières und der Schweizerische Friedensrat unterstützen die Haltung derjenigen Kantone, die einer Anfrage des Bundes positiv gegenüberstehen und erwarten von den zaudernden, bei dieser humanitären Aufnahme mitzumachen.


Zürich und Bern, 13. Februar 2009