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Medienmitteilung vom 19. November 2008 an die Bundesratsparteien CVP, FDP und SP


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Offener Brief an die Bundesratsparteien CVP, FDP und SP:

Die Schweiz braucht eine Erneuerung der Konkordanz statt einen Bundesrat der SVP

Zürich, 19. November 2008

Sehr geehrte Herren Darbellay, Pelli und Levrat

nach der Rücktrittsankündigung von Bundesrat Schmid haben Sie und Ihre Parteien den Anspruch der SVP auf einen Sitz im Bundesrat grundsätzlich anerkannt und dies auch mit einer Rückkehr zur Konkordanz begründet. Wir appellieren an Sie, dies nochmals zu überdenken und sich zurückzubesinnen, was den Gehalt der Konkordanz ausmacht. Sie auf einen Vertretungsanspruch der wählerstärksten Parteien zu reduzieren, heisst zugleich, sie ihres Gehalts und ihrer Bedeutung zu entleeren.

Die Konkordanz hat ihre Wurzeln in den Zwanziger- und Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts, in den damaligen grossen sozialen Spannungen wie auch in der Gefährdung des von den Liberalen getragenen Bundes-staates durch Faschismus und Kommunismus. Die Konkordanz war das Werk von weitsichtigen Politikern, die das Wohl und die Zukunft des Landes über ihre Partikular- und Parteiinteressen gestellt haben, und ihr Aufbau hat Jahrzehnte gebraucht.

Es ging mit der Konkordanz zwar um die Einbindung der massgeblichen im Parlament vertretenen Kräfte, aber nicht einfach im Sinne eines Machtkartells, sondern auf einer von allen Beteiligten zu respektierenden gemein-samen Grundlage. Ihre Wesenselemente sind

– erstens sozialer Frieden (statt Klassenkampf); dafür haben das «Friedensabkommen» in der Metallindustrie von 1937 und die Einführung der AHV 1947 Pionierdienste geleistet;

– zweitens die eindeutige Abgrenzung und der Ausschluss von rechts- und linksextremen politischen Kräften (weder Frontenfrühling noch Volksfront);

– und drittens das Bekenntnis zur militärischen Landesverteidigung (Programmrevision der SPS von 1935).

Zudem war klar, dass – im Unterschied zu einer Koalitionsregierung – die Freiheit der Bundesversammlung gewahrt blieb, im Rahmen der zahlenmässig anerkannten Vertretung der verschiedenen Parteien, die Personen ihrer Wahl in den Bundesrat zu wählen und nicht einfach die von den Parteien vorgeschlagenen Kandidaten abzusegnen.

In den letzten zwei, drei Jahrzehnten sind die Wesenselemente der Konkordanz zunehmend in Vergessenheit geraten, und sie wurde immer mehr mit der rein zahlenmässigen Vertretung der grossen Parteien im Bundesrat identifiziert. So hat es zeitweise soziale Auseinandersetzungen gegeben, die (zumindest rhetorisch) eher an Klassenkampf erinnert haben als an partnerschaftliche Aushandlung. Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit haben die Sozialpartner aber im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU eindeutig zur Sozialpartnerschaft zurückgefunden.

Anders sieht es hingegen aus in Bezug auf die Abgrenzung von politischem Extremismus. Seit über einem Jahrzehnt verletzt die SVP unter der Führung von Christoph Blocher systematisch dieses Grundgebot der Konkordanz – allerdings ohne dass sie von den andern Konkordanz-Parteien – also von Ihnen – deswegen gerügt und zur Einhaltung der Konkordanz ermahnt worden wäre.

Diese Art zu politisieren hat nicht nur zu einer unguten Polarisierung geführt, sondern zu einer eigentlichen Ver-luderung der politischen Sitten. Nicht mehr sachpolitische Auseinandersetzungen stehen im Zentrum, Diffamierung und Verleumdung ganzer Bevölkerungsgruppen (z.B. «Scheininvalide») machen sich je länger je mehr breit. Und die SVP rüttelt immer mehr an den Grundpfeilern unseres Staatswesens. Der Rechtsstaat soll durch Plebiszite ausgehebelt werden können, Grundrechte wie die Religionsfreiheit sollen ausgehöhlt werden und für immer mehr Personengruppen stellt die SVP die Rechtsgleichheit in Frage. Damit würden zentrale Errungenschaften der Bundesverfassung von 1848 rückgängig gemacht.

Mit der Wahl eines Vertreters (eine Vertreterin scheint nicht zur Diskussion zu stehen) der SVP – unabhängig davon, wer dies wäre – würden Sie dieser Art zu politisieren Ihren Segen erteilen und die letzten Reste der Konkordanz zu Grabe tragen.

Nun, die Konkordanz, deren Grundlagen aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts stammen, sind wohl nicht mehr vollumfänglich aktuell, und es stellt sich die Frage, ob eine Konkordanz das richtige Mittel ist, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen – oder ob dafür neue politische Instrumente und entsprechende institutionelle Anpassungen nötig sind.

Auch wenn das der Fall sein sollte, braucht es gerade auch dafür eine breite Mehrheit bis einen Konsens, die nur eine neue Konkordanz bringen kann. Und täuschen wir uns nicht, die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen, die sich uns zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen, sind keineswegs geringer als jene im letzten Jahrhundert, als die Grundlagen zur Konkordanz gelegt wurden.

Deshalb fordern wir Sie auf, einen mutigen und weitsichtigen Entscheid zu fällen und am 10. Dezember 2008 keinen SVP-Vertreter in den Bundesrat zu wählen – sondern stattdessen gemeinsam eine neue Konkordanz aufzubauen.

Die zeitgemässen Wesenselemente einer neuen Konkordanz bestehen unseres Erachtens

– weiterhin in einem klaren Bekenntnis zum sozialen Frieden (wenn die schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, die auf uns zukommen, erfolgreich für alle bewältigt werden sollen, braucht es Zusammenarbeit und nicht Konfrontation);

– in den Menschen- und verfassungsmässigen Grundrechten als Grundlage für politische Lösungen;

– in einer aktiven Aussenpolitik im Rahmen der internationalen Organisationen (UNO, Europarat, OSZE, Bretton Woods Institutionen, definitive Klärung des Verhältnisses zur EU etc.) und in der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO als Grundlage der schweizerischen Sicherheitspolitik.

Als neues Element muss das Bekenntnis zu einer aktiven Klimapolitik hinzukommen. Und der Bundesversammlung muss weiterhin die Wahlfreiheit bei den Mitgliedern des Bundesrates zukommen.

Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn ausgerechnet am 10. Dezember 2008 ein SVP-Vertreter in den Bundesrat gewählt würde, auf den Tag genau 60 Jahre, nachdem die UNO-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen hat, und 160 Jahre nach der Gründung unseres Bundesstaates.

Hochachtungsvoll


SCHWEIZERISCHER FRIEDENSRAT

Ruedi Tobler, Präsident
Peter Weishaupt, Geschäftsleiter



Der Offene Brief zur Erneuerung der Konkordanz als PDF (100 kb)