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Medienmitteilung zum internationalen Strafgerichtshof vom 9. August 2002


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Amerikanisches Sonderabkommen zum Internationalen Strafgerichtshof zurückweisen!

Bundesrat soll gegenüber USA für das Völkerrecht einstehen


Der Schweizerische Friedensrat fordert den Bundesrat auf, das Ansinnen der USA, die Schweiz solle sich in einem Sonderabkommen verpflichten, niemals Staatsangehörige der USA an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern, sofort und in aller Deutlichkeit zurückzuweisen. In der Antwort soll die amerikanische Regierung auf die verheerende Wirkung ihrer Sabotageversuche gegen die Weiterentwicklung einer auf Recht statt Machtwillkür aufbauenden internationalen Ordnung hingewiesen werden.

Die Politik der USA untergräbt nicht nur die Funktionsfähigkeit und Legitimität des neu eingerichteten Internationalen Strafgerichtshofes. Sie beschädigt auch das moralische Fundament der internationalen Strafgerichte, an deren Zustandekommen die USA massgeblich mitgewirkt haben: Die Tribunale von Nürnberg und Tokyo nach dem 2. Weltkrieg und die ad hoc-Strafgerichte zum ehemaligen Jugoslawien und zu Ruanda. Allen diesen Gerichten haftet der Makel an, dass sie erst im Nachhinein eingerichtet worden sind.

Durch ihre Obstruktionspolitik gegen den Internationalen Strafgerichtshof verleihen die USA dem Vorwurf, es handle sich bei den besonderen Strafgerichten nicht um Schritte zum Aufbau einer internationalen Rechtsordnung, sondern lediglich um eine Siegerjustiz, massiven Auftrieb. Damit begehen sie Rufmord gegenüber jenen ihrer Landsleute, die sich an der Befreiung der Welt von den Unrechtsregimes der Achsenmächte beteiligt haben und daran, dass die totalitären Hauptverantwortlichen in Nürnberg und Tokyo zur Verantwortung gezogen wurden.

Die Schweiz, die so lange abseits der Völkergemeinschaft gestanden ist, ist zwar nicht sonderlich legitimiert, andere Staaten auf ihre Verpflichtungen für die Völkergemeinschaft aufmerksam zu machen. Aber als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat sie einen zusätzlichen zwingenden Grund, die Forderungen der USA zurück zu weisen. Die Schweiz muss über die Einhaltung des humanitären Völkerrechts wachen. In dieser Rolle darf sie niemals einem Staat für dessen Angehörige eine generelle Verschonung von Strafverfolgung zusichern. Die USA haben es ja selbst in der Hand zu verhindern, dass ihre Staatsangehörigen jemals vor den internationalen Strafgerichtshof gestellt werden, indem ihre Justiz selbst Menschenrechtsverletzungen ahndet.

Zürich, 9. August 2002