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Auszug aus dem Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004 Kleinwaffen und leichte Waffen |
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| Aufgrund eines Postulates von SP-Nationalrätin Barbara Haering liefert der Bundesrat pro Legislaturperiode einen Bericht über seine Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik, der erste erschien im Jahre 2000, der neuste datiert vom 8. September 2004. Diese Berichte sind lesenswert, sie geben eine gute Auslegeordnung und Übersicht über die verschiedenen Rüstungskontrollprobleme und die Aktivitäten der Schweiz. Während im ersten Bericht das Thema Kleinwaffen im Kapitel Konventionelle Waffen untergebracht und nur angetippt war, verfügt der neuste über einen eigenen Abschnitt «Kleinwaffen und leichte Waffen», den wir hier dokumentieren. 2.4.2 Kleinwaffen und leichte Waffen Die Thematik der Kleinwaffen und leichten Waffen (im folgenden kurz «Kleinwaffen») hat in den letzten Jahren stark an Dynamik gewonnen: auf regionaler und internationaler Ebene wird an einer Reihe von Abkommen gearbeitet. Viele Länder haben zudem begonnen, in ihre nationale Gesetzgebung Bestimmungen zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen aufzunehmen. Die Schweiz hat die Bedeutung der Kleinwaffenproblematik früh erkannt. Eine internationale Vorreiterrolle spielt sie heute bei der Thematisierung negativer Auswirkungen der unkontrollierten Verbreitung von Kleinwaffen auf die menschliche Sicherheit. Die Schweiz beschäftigt sich in ihrem Engagement gegen unerlaubte Kleinwaffen ausserdem mit Sicherheitsaspekten im engeren Sinne wie dem Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Im Juli 2001 wurde ein UNO-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen verabschiedet. Das Programm stellt das erste Kleinwaffendokument mit globalem Anspruch dar. Obwohl es keine rechtlich bindenden Verpflichtungen für die Staaten enthält, bildet das Dokument doch eine wegweisende politische Grundlage für das Engagement der Staatengemeinschaft auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Die Schweiz hat sich in der Vorbereitungsphase zur UNO-Kleinwaffenkonferenz von 2001 im Rahmen einer schweizerisch-französischen Initiative für ein rechtlich bindendes Abkommen zur Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen eingesetzt. Es gelang ihr, Grundelemente dieser Initiative im UNO-Aktionsprogramm zu verankern. In der Folge hat die 58. Generalversammlung eine UNOArbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Instrumentes zur Rückverfolgung unerlaubter Kleinwaffen beauftragt. Die Arbeitsgruppe, die von einem Schweizer geleitet wird, soll die Verhandlungen im Juni 2005 abschliessen. Im Rahmen des UNO-Aktionsprogrammes hat die Schweiz andere Staaten und Regionen in ihrem Kampf gegen den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen unterstützt, indem sie den Kleinwaffenfonds des UNO-Entwicklungsprogrammes sowie Massnahmen zur Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration von Kämpfern in Westafrika mitfinanziert sowie sich am Kleinwaffenaktionsplan des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und an wichtigen internationalen Konferenzen und Initiativen beteiligt hat. Mit namhaften finanziellen Beiträgen hat sie zum Aufbau des «Small Arms Survey», einem Kleinwaffen-Forschungszentrum in Genf, das heute internationale Anerkennung geniesst, beigetragen. Auf regionaler Ebene sind in den letzten Jahren eine Reihe von Vereinbarungen entwickelt worden, die teilweise weitergehende Verpflichtungen und Empfehlungen enthalten, als das UNO-Aktionsprogramm. Von besonderer Bedeutung für die Schweiz ist das im November 2000 verabschiedete OSZE-Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen, das u.a. einmalige Informationsaustausche zu diversen Aspekten wie Markierung, Produktion, Handel, Zerstörung und Lagersicherheit, sowie einen jährlichen Informationsaustausch zu Exporten, Importen und Überschüssen von Kleinwaffen unter allen 55 Teilnehmerstaaten verlangt. Ende 2003 konnten acht «Best Practice Guides» (Leitfäden) zu zentralen Aspekten der Kleinwaffenkontrolle verabschiedet werden, die den Teilnehmerstaaten praxisorientierte Handlungsempfehlungen für den nationalen Vollzug zur Verfügung stellen. Die Schweiz hat in Zusammenarbeit mit Spanien und Grossbritannien einen solchen Praxisleitfaden zu nationalen Verfahren zur Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen verfasst. Sie setzt sich weiterhin für die volle und korrekte Umsetzung des Kleinwaffendokuments ein, um der Einhaltung vereinbarter Bestimmungen Nachachtung zu verschaffen und daran den Willen ihrer Sicherheitskooperationspartner zur Respektierung der gegenseitigen Verpflichtungen abschätzen zu können. Die Schweiz nutzt zudem ihre Beteiligung am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) und an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) der NATO, um die eingegangenen Verpflichtungen und die verabschiedeten Normen zu fördern und umzusetzen. Sie organisierte beispielsweise eine Reihe von Seminaren, um gewisse spezifische Probleme anzugehen und die Tätigkeit der verschiedenen regionalen Organisationen besser zu koordinieren. Ausserdem organisierte sie Weiterbildungskurse über die Lagerung von Kleinwaffen und leichten Waffen. Der ganze Bericht als pdf. |
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