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Medienmitteilung vom 20. Oktober 2005
Massive Nachbesserung des Waffengesetzes jetzt unumgänglich
Die Häufung von erschütternden Gewalttaten mit Schusswaffen in letzter Zeit (Ermordung zweier junger Frauen in Gossau SG, Erschiessung zweier Frauen und anschliessender Suizid in Ermatingen TG und viele andere mehr) durch Schweizer Männer haben einmal mehr drastisch gezeigt, wie problematisch die heutige Waffengesetzgebung der Schweiz ist, die einen fast uneingeschränkten Zugang zu Schusswaffen erlaubt.
Obwohl sich der Gossauer Mörder in psychiatrischer Behandlung befand und seine Nachbarn sich seit längerem von ihm bedroht fühlten, stellte ihm die St. Galler Polizei noch im Juli dieses Jahres ohne Bedenken einen Waffenerwerbsschein aus. Auch der Ermatinger Mörder konnte seine Umgebung terrorisieren die Polizei musste innert vier Wochen dreimal wegen ihm ausrücken , ohne dass ihm die Waffe abgenommen wurde.
Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert jetzt den Bundesrat auf, die Zusatzrevision des Waffengesetzes, die Justizminister Blocher bei einer Annahme der Erweiterung der Personenfreizügigkeit (als Voraussetzung für das Inkrafttreten des Schengen-Abkommens) noch vor Ende dieses Jahres versprochen hat, unverzüglich dem Parlament zu unterbreiten, um den unkontrollierten und leichtfertigen Umgang mit Waffen einzudämmen.
Zwingend sind dabei Bestimmungen aufzunehmen, die einen echten Bedürfnisnachweis, nicht nur minimale bürokratische Kriterien für den Erwerb von Schusswaffen erfordern. Jedes Zuwarten ist heute verantwortungslos und kann zu weiteren Todesopfern führen.
Zürich, 20. Oktober 2005
Kampagne gegen Kleinwaffen
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