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Medienmitteilung vom 23. April 05 zur Abstimmung über Schengen/Dublin

Schengen-Beitritt bringt Fortschritt beim Waffenrecht

Die Kampagne gegen Kleinwaffen hat sich an ihrer Jahresversammlung vom 23. April 05 in Zürich intensiv mit den Auswirkungen des Schengen-Vertrages auf das schweizerische Waffenrecht beschäftigt und empfiehlt die Annahme der Vorlage nicht zuletzt aus Gründen einer verbesserten Waffenkontrolle:

1. Der Abbau der Grenzkontrollen gegenüber den europäischen Nachbarn darf nicht bedeuten, dass der grenzüberschreitende Waffenhandel larger überwacht wird, sondern erfordert im Gegenteil eine einheitlichere und konsequentere Kontrolle. Mit den Anpassungen des schweizerischen Waffen-gesetzes an die Schengen-Waffenrichtlinie werden jetzt endlich die minimalsten europäischen Standards erfüllt und bilden damit eine unabdingbare Voraussetzung für die Grenzöffnung. Damit nimmt auch die fragwürdige Sonderstellung der Schweiz mit ihrer europaweit ‘liberalsten’ Waffen-gesetzgebung langsam ein Ende.

2. Mit den Waffengesetz-Anpassungen werden etliche Korrekturen vorgenommen, die seit Jahren in den äussert mühsamen und bisher erfolglosen Revisionsbemühungen des völlig überholten Gesetzes angestrebt wurden, so
– die zentralste Änderung, die endlich den Erwerb eines Waffenscheines für alle einführt, auch bei privaten Käufen und bei geerbten Waffen, und die Angabe des Erwerbsgrundes verlangt;
– die Markierungspflicht zur Weiterverfolgung von Waffen: auf internationaler Ebene längst ein Postulat der Schweizer Aussenpolitik, wird endlich auch ins schweizerische Recht eingeführt;
– das totale Verbot von tragbaren Flugzeugabwehrraketen, die bisher im Waffengesetz fehlten; diese peinliche Lücke wird damit geschlossen;
– verschiedene Präzisierungen und Sprachregelungen, um die Umgehung von Gesetzesbestimmungen durch juristische Spitzfindigkeiten zu unterbinden.

Die Kampagne gegen Kleinwaffen hält jedoch fest, dass mit den Schengen-Anpassungen eine generelle Revision des Waffengesetzes keineswegs überflüssig wird. Denn nach wie vor fehlen dringende Schritte wie ein wirklicher Bedürfnisnachweis für den Besitz von Waffen, ein zentral geführtes, staatliches Waffenregister, das Verbot echten Feuerwaffen nachempfundener Imitations-waffen und Soft-Air Guns, die Vereinheitlichung des Gesetzesvollzugs, um die unterschiedliche kantonale Praxis bei Kontrolle und Bewilligungen zu verkleinern und der Verbot des anonymen Handels, etwa übers Internet.

Die Kampagne gegen Kleinwaffen befürchtet allerdings, dass sich die Aussichten einer wirklichen Waffengesetzrevision bei einer allfälligen Ablehnung der Schengen-Vorlage nicht verbessern würden und tritt daher für die Annahme der Vorlage ein.


Zürich, 23. April 2005, Kampagne gegen Kleinwaffen



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