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Medienmitteilung vom 10. November 2001
zum Kleinwaffenhearing des SFR in Bern
Armee XXI: Sturmgewehre gehören
weder in den Handel noch ins Haus!
An einem öffentlichen Hearing mit Vertreterinnen und Vertretern des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und verschiedenen spezialisierten Nicht-Regierungsorganisationen diskutierte die Jahresversammlung des Schweizerischen Friedensrates (SFR) über die breit gefächerte Problematik der Kleinwaffen.
Der SFR begrüsst und unterstützt die Bemühungen des EDA im internationalen Rahmen, insbesondere der UNO, zur Eindämmung der Kleinwaffen. Ebenso begrüsst er den Entscheid der Polizeidirektorenkonferenz vom letzten Freitag, auf den generellen Einsatz so genannte Mannstopp-Munition zu verzichten. Der SFR fordert die Kantone auf, der Empfehlung der Polizeidirektoren und des Bundes zu folgen und die völkerrechtswidrige Munition generell aus ihren Arsenalen zu verbannen.
Der SFR schliesst sich den Forderungen der Schweizerischen Kampagne gegen Personenminen für einen sofortigen Stopp der Bombardierungen mit Streumunition (Clusterbomben) in Afghanistan sowie für ein Moratorium auf Einsatz, Handel und Produktion von dieser Munition an.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Armee XXI fordert der SFR insbesondere, dass die überschüssigen Sturmgewehre verschrottet und nicht in den Handel gebracht werden. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung mehr dafür, dass die Soldaten ihre Waffen während des Militärdienstes und danach nach hause mitnehmen; sie sind in Zeughäusern zu verwahren. Ebenso ist die ausserdienstliche Schiesspflicht abzuschaffen. Diese Massnahmen stellen einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der gängigen Kultur der Waffen dar.
Bei der laufenden Revision des Waffengesetzes ist eine strikte Kontrolle der sich in privaten Händen befindenden Waffen sicherzustellen, so dass sich die Schweiz nicht länger dem Vorwurf eines Selbstbedienungsladens für den Waffenerwerb auszusetzen braucht. Armeewaffen, besonders Sturmgewehre, gehören nicht in den privaten Handel und Besitz, sondern unter Verbot. Für automatische Waffen ist ein klares Verbot einzuführen. Waffen sind beim Verkauf zu Markierung (entsprechend den Forderungen der Schweiz auf der internationalen Ebene). Munition darf nur gegen Erwerbsschein abgegeben werden dürfen. Die Polizei muss auch bei Androhung von Gewalt eine Waffe beschlagnahmen können. Import und Export von Kleinwaffen ist dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen und strenger zu handhaben.
Generell ist die Zahl der Waffen in privatem Besitz markant zu reduzieren, was dem Sicherheitsbedürfnis der grossen Mehrheit der Bevölkerung entspricht, die sich frei in der Öffentlichkeit bewegen möchte ohne einer ständigen Präsenz von Waffen ausgesetzt zu sein.
Bern, 10. November 2001
Kampagne gegen Kleinwaffen, Zürich
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