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Jahresbericht April 2005 bis März 2006 der Kampagne gegen Kleinwaffen War die Schengen-Abstimmung ein Durchbruch? In unserem letzten Jahresbericht hofften wir, endlich vor einem Durchbruch zu einer wirksameren Waffenkontrolle zu stehen. Zur Vorgeschichte: Das erste eidgenössische Waffengesetz von 1997 hatte sich bereits bei seinem Inkrafttreten zwei Jahre später als praktisch unbrauchbar erwiesen, weshalb sich das Justizdepartement unter Ruth Metzler schon wenige Monate darauf auf etliche parlamentarische Vorstösse hin veranlasst sah, eine Expertenkommission für eine Revision des Waffengesetzes einzusetzen. Diese verzichtete zwar auf eine sich aufdrängende Totalrevision, machte dennoch einige Vorschläge, wie gewisse Lücken des Gesetzes gestopft werden könnten. Die Schengen-Wende Sehr dringlich gings dann mit diesem Vorhaben nicht mehr vorwärts, eine erste Vernehmlassung für eine Teilrevision ging per Ende 2002 in die Runde, eine ergänzende zur Einführung eines gesamtschweizerischen Waffenregisters folgte ein Jahr später. Dann hörte man vom neuen Justizminister Blocher im Februar 2004 nur, dass er die ganze Übung nochmals überprüfen wolle. Wir rechneten damals mit einer vorläufigen Beerdigung der Revision, zumal der neue Bundesrat einer Partei angehörte, die sie in der Vernehmlassung in Bausch und Bogen verdammt hatte. Einen Abbruch verhinderte das starke Interesse der Schweiz an einem Beitritt zum Schengener Polizeiabkommen, eines der in den Bilateralen Verträgen II mit der EU enthaltenen Pakete. Wenn die Schweiz dem Abkommen beitreten und davon profitieren wollte, musste sie u.a. die Minimalvoraussetzungen der so genannten europäischen Waffenrichtlinie erfüllen. Die Schengen-Vorlage erforderte deshalb etliche Anpassungen des Schweizer Waffenrechts, die zwar nur die europäischen Minimalanforde-rungen erfüllten und weite Bereiche ausklammerten, aber doch zentrale Punkte der Metzlerschen Revisionsvorschläge enthielten (siehe die zweiseitige Übersicht «Was bringt das Schengen-Assoziationsabkommen?» im Jahresbericht 04/05). Dies bewog die Waffenenthusiasten von der IG «Pro Tell», das von der AUNS ergriffene Referendum gegen Schengen aktiv zu unterstützen. Weil der Bundesrat sowohl die Armee- wie die Jagd- und Sportwaffen fein säuberlich aus dem Schengen-Abkommen herausgehalten hatte und damit deren Interessenvertreter, gelang ihm die Spaltung der sonst schlagkräftigen Waffenlobby. Am 5. Juni 2005 nahm das Schweizervolk nach einem heftigen Abstimmungskampf mit 54,6% Ja-Stimmen den Beitritt zum Schengener Polizeiabkommen sowie Dubliner Asylabkommen an. Noch lange nicht in Kraft Damit gabs aber noch kein restriktiveres Waffengesetz. Erstens gehörte zum Bilateralen- II-Paket noch die erweiterte Personen-freizügigkeit, gegen die ebenfalls das Referendum ergriffen worden war und über die erst am 25. September abgestimmt wurde. Zwar wurde den Bilateralen II schweizerseits zugestimmt, doch dauert es noch eine Weile, bis die EU ihrerseits die Bilateralen II in Kraft setzt; und beim Schengen-Abkommen müssen sämtliche Mitgliedsländer, auch solche wie Norwegen oder Island, die nicht in der EU sind, einverstanden sein. Beim Bund rechnet man heute nicht mehr damit, dass dieser Zustimmungsprozess, wie einst angekündigt, bis anfangs 2008 abgeschlossen sein wird. Und vor dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens wird auch das revidierte schweizerische Waffengesetz nicht wirksam. Am 11. Januar 2006 hat Justizminister Blocher überraschend die Gelegenheit genutzt und eine ergänzende Teilrevision des Waffengesetzes nachgeschoben, mit dem das EJPD hofft, eine insgesamt tragfähige und nicht referendumsbedrohte Waffen-gesetzrevision abschliessen zu können. Diese würde nach der Behandlung in den Räten dann zusammen mit den Schengen-Anpassungen irgendwann im Laufe des Jahres 2008 (oder gar später) in Kraft treten. Nachgeschobene Teilrevision Zusätzlich schlägt Blocher darin vor, die echten Feuerwaffen nachempfundenen Imitations- sowie auch Druckluft-, Schreckschuss- und so genannte Soft-Air-Waffen ebenfalls dem Waffengesetz zu unterstellen (bisher sind sie frei erhältlich); künftig müssen Verkauf und Tragen bewilligt werden. Verboten wird weiter der anonyme Verkauf von Waffen übers Internet oder via Inserate. Ebenfalls kann ein Verbot für «missbräuchlich getragene gefährliche Gegenstände» wie Baseballschläger, Metallrohre, Veloketten ausgesprochen werden, wenn damit Straftaten begangen oder Personen gefährdet werden (z.B. bei einer Demonstration). Diese Ergänzungen sind unbestritten, doch bei weitem nicht kühn. Blocher schmetterte nämlich, mit Verweis auf die negative Vernehmlassung im Jahr 2002, die Einführung eines zentralen Waffenregisters kompromisslos ab. «Dieser Entscheid ist schwer nachzuvollziehen», wie wir in einer Stellungnahme gleichentags festhielten, «denn für eine effiziente Kontrolle des Waffenbesitzes ist es eine Voraussetzung, dass die vorhandenen Waffen ihren effektiven Besitzern zugeordnet werden können. Die vorgeschobe-nen Gründe (zu teuer, zu aufwendig) sind unglaubwürdig: Was beispielsweise bei der Erfassung von Motorfahrzeugen eine Selbstverständlichkeit ist, soll für die gefährlichen Waffengegenstände in Privatbesitz nicht durchsetzbar sein?» Large Ausstellung von Waffenscheinen Ebenfalls verpasst wurde die Gelegenheit, statt der unverbindlichen Angabe eines Erwerbsgrundes einen klaren Bedarfsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen einzuführen. Es ist unsere alte Forderung nach einer Umkehrung der Beweis-pflicht: Ein Waffenerwerbsschein darf nur noch derjenigen Person ausgestellt werden, die überzeugend einen klaren Bedarf für eine Waffe nachweisen und entsprechend überprüft werden kann. An sich werden einige Anforderungen an die Ausstellung eines Erwerbsscheines gestellt (Mindestalter 18, guter Leumund, keine Gefährdung von sich und andern), sie sind aber völlig ungenügend, wie zwei brutale Gewalttaten Ende Oktober 2005 in der Ostschweiz (in Gossau SG werden zwei junge Frauen erschossen, desgleichen kurz darauf in Ermatingen TG) demonstrierten: Obwohl sich der Gossauer Mörder in psychiatrischer Behandlung befand und seine Nachbarn sich seit längerem von ihm bedroht fühlten, stellte ihm die St. Galler Polizei noch im Juli 2005 ohne Bedenken einen Waffenerwerbsschein aus. Auch der Ermatinger Mörder konnte seine Umgebung terrorisieren die Polizei musste innert vier Wochen dreimal wegen ihm ausrücken , ohne dass ihm die Waffe abgenommen wurde. In einer Medienmitteilung vom 20. Oktober forderten wir die unver-zügliche Waffengesetzrevision: «Jedes Zuwarten ist heute verantwortungslos und kann zu weiteren Todesopfern führen.» Die eidgenössischen Räte haben im Sommer oder Herbst 2006 Gelegenheit, entsprechende Korrekturen an der Revisionsvorlage anzubringen. Versuche zur Verbesserung wird es bestimmt geben, aber klar ist, dass die bürgerlichen Parteien alles dafür tun werden, ein Referendum der Waffenlobby zu verhindern. Dann haben wir zwar eine durchaus substanzielle Waffengesetzrevision, von einer strengen, wirksamen Waffenkontrolle sind wir aber noch weit entfernt zeitlich wie gesetzlich. Die erste Überprüfungskonferenz Vom 26. Juni bis 7. Juli 2006 findet in New York die erste Überprüfungskonferenz des vor fünf Jahren beschlossenen UNO-Aktionsprogramms gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen statt. Damals kam zwar wegen einiger führender Waffenproduzentenländer kein griffiges internationales Kontrollabkommen zustande, das Aktionsprogramm enthielt aber einige Empfehlungen und Anregungen mit diesem Ziel z.B. eine Übereinkunft zur Markierung von Kleinwaffen. Die Schweizer UNO-Diplomatie unter der Leitung von Botschafter Anton Thalmann engagierte sich seither für ein «Instrument zur raschen und verlässlichen Identifizierung und Rückverfolgung» von Feuerwaffen, das am 8. Dezember 2005 von der UNO-Generalversammlung angenommen wurde und seitdem auch für die Schweiz verpflichtend ist. Die Erfassung und Markierung eingeführter oder hierzulande produzierter Geräte soll die Kontrolle der illegalen internationalen Waffenströme erleichtern, dient aber auch der Verfolgung kriminellen Missbrauchs im eigenen Land. Harzige Umsetzung im eigenen Land Doch sind bisher weder diese Markierungspflicht noch andere internationale und europäische Standards im schweizerischen Waffengesetz zu finden. Ausserdem hat die Eidgenossenschaft bisher weder das Feuerwaffenprotokoll der UNO noch das entsprechende Übereinkommen des Europarates ratifiziert. Dem erfolgreichen internationalen Engagement für eine stärkere Waffenkontrolle steht die langwierige bis verknorzte Umsetzung im eigenen Land gegenüber. Die Markierung von Feuerwaffen beispielsweise wurde zwar endlich mit den Schengen-Anpassungen eingeführt man kann ja nicht etwas in New York für die Völkergemeinschaft fordern und es gleichzeitig im eigenen Land völlig ignorieren , aber unsinnigerweise nur für neue Waffen, die geschätzten anderthalb bis drei Millionen vorhandenen bleiben bis an ihr recht ungewisses Ende unbezeichnet. Fataler Entscheid zum Sturmgewehr In einer Medienmitteilung vom 11. März 2005 bedauerten wir den Entscheid des Bundesrates, auch das Sturmgewehr 90 an dienstentlassene Wehrmänner abzugeben. Damit führt er die bisherige Tradition mit der Gratisabgabe von Armeewaffen wie dem Sturmgewehr 57 und der Dienstpistole einfach weiter, ohne die Konsequenzen der Armeereform zu bedenken. Heute kann ein Wehrpflichtiger bereits mit 26 Jahren seine Dienstpflicht erfüllt haben, die anschliessende Einteilung in die Reserve erfolgt bis höchstens 32 Jahren. In den nächsten Jahren werden also Hunderttausende von hochmodernen Sturmgewehren an junge dienstentlassene Männer ohne dringlichen Grund verschenkt (bisher wurden 450000 Sturmgewehre 90 beschafft) und damit der Waffenverbreitung in privaten Händen enorm Vorschub geleistet. Abgesehen davon haben offenbar Spargründe keinerlei Rolle bei diesem Entscheid gespielt, so werden die neusten Gewehre nach einigen Jahren Einsatz bereits aus den Kasernen ausgemustert und in den Kellern und Estrichen des Landes gelagert werden. Bei diesem Entscheid hätte die Gelegenheit bestanden, einen kleinen Schritt vorwärts zur Plafonierung des enormen Waffenpotenzials in der Schweiz zu machen. Der Kleinwaffen-Newsletter Mitte Dezember publizierten wir einen 16-seitigen «Kleinwaffen-Newsletter», der ein ausführliches Interview mit Botschafter Thalmann zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zum Identifizierungs- und Markierungsinstrument der UNO enthielt und ein ebensolches mit Thomas Hardegger, Polizeivorsteher einer zürcherischen Gemeinde, über seine zunehmenden Nöte beim Ausstellen von Waffenerwerbsscheinen für Jugendliche. Der «Newsletter» ist auf www.friedensrat.ch unter «Kleinwaffen» als PDF abrufbar oder kann für 5 Franken nachbestellt werden. Eine regelmässige Herausgabe ist nicht vorgesehen, bei Bedarf wird aber ein weiterer Newsletter folgen. Im «Kleinwaffen-Newsletter» haben wir auch verschiedene Vorstösse in den eidg. Räten dokumentiert, so eine Interpellation von NR Boris Banga zur Umsetzung des Markierungsinstrumentes, ein Postulat der SP-Fraktion in beiden Räten zum Engagement für einen internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) sowie eine Motion der Grünen Pia Hollenstein, die eine Sistierung der Abgabe von Armeewaffen verlangt. Small Arms Survey 2005 Wir wollen auch diesmal nicht auf eine Empfehlung für das exzellente Kleinwaffen-Jahrbuch «Small Arms Survey» verzichten, das von einem gleichnamigen Forschungsprojekt am Genfer Institut für internationale Studien seit 2001 herausgegeben wird. Dessen Direktor, Professor Keith Krause, konnten wir für die Jubiläumsfeier des Friedensrates am 2. Dezember 2005 in der Berner Friedenskirche für ein fulminantes Referat zum «Paradigmawechsel zur menschlichen Sicherheit am Beispiel Kleinwaffen» gewinnen (siehe friZ 4-05). Die «Small Arms Survey»-Ausgabe für 2005 bringt auf 340 Seiten eine Unmenge von Berichten, Dokumentationen, Untersuchungen und Statistiken zu allen Aspekten des internationalen Waffenhandels, diesmal mit dem Schwerpunkt «Weapons at war». Das englischsprachige Jahrbuch ist bei Oxford-Press erhältlich, einzelne Kapitel sind auch als PDF über www.smallarmssurvey.org ladbar. Gesucht: Lehrkräfte gegen Gewalt «Unterrichtsmaterial zu Kleinwaffen: Der Wunsch nach einer eigenen Waffe nimmt unter den Jungen beängstigend zu. Wir möchten zur politischen Lobbyarbeit Unterrichtsmaterialien für die Schule zum Thema Kleinwaffen erarbeiten. Für eine Arbeitsgruppe suchen wir Freiwillige, in erster Linie LehrerInnen.» Diesen Aufruf veröffentlichten wir im VPOD-Magazin «bildungspolitik» vom Dezember 05. Die Arbeitsgruppe hat sich noch nicht gebildet, wer Interesse hat, darf einsteigen! Vernachlässigte Homepage Etwas vernachlässigt haben wir in diesem Jahr unsere Kleinwaffen-Seiten auf der Friedensrats-Homepage. Einerseits wäre längst eine eigene Homepage für unsere Kampagne nötig, die aktueller reagieren, bessere Interaktion ermöglichen, akkurater aufbereitete Materialien enthalten und auch noch etwas lustvoller eingerichtet werden könnte. Anderseits waren wir nicht mehr in der Lage, die immer umfangreicher werdende «Chronik» der Zwischenfälle mit Schiesswaffen nachzuführen. Aus Zeit- und Kapzazitätsgründen, neben der Betreuung des Webauftritts, der vom Sekretariat gleichsam nebenbei erfolgen muss, absorbierte die Organisation des SFR-Jubiläums unsere Kräfte im letzten Jahr. Eine bessere Kleinwaffen-Website steht oben auf unserer Wunschliste. Die Waffenausfuhr 2005 Am 21. Februar 2006 traf sich ein von der GSoA initiiertes «Bündnis gegen Waffenausfuhren» zu einer Gründungssitzung in Bern, zu der auch wir eingeladen hatten. Anlass für eine entsprechende Kampagne oder gar Lancierung einer neuen Waffenausfuhrverbotsinitiative gaben verschiedene sehr umstrittene Waffenexportvorhaben, die im Laufe des Jahres bekannt geworden waren. So etwa die geplante und inzwischen vom Bundesrat unter Druck sistierte Lieferung von 180 ausgemusterten Schützenpanzern in die Vereinigten Arabischen Emirate VAR zur Weiterlieferung in den Irak. Auch Pakistan, ein weiteres hochexplosives Spannungs- und Kriegsgebiet, wollte 736 M113-Panzerwagen, ein Vertrag ist aber nicht zustandegekommen. Oder die 260 exportieren Lastwagen und Pinzgauer für die Armee des bürgerkriegsversehrten Sierra Leone. Früher in die VAR gelieferte Panzerhaubitzen wurden nach Marokko weiterverschoben, auch Kuwait evaluierte Schweizer Radpanzer. Über den Sommer lief dann eine auch von uns unterstützte Unterschriftensammlung für die Petition «Rüstungsmoratorium Nahost», die einen Stopp «der Zusammenarbeit mit den Rüstungsindustrien, den Armeen und den Geheimdiensten aller im Nahostkonflikt involvierter Länder» forderte und Mitte September mit 24000 Unterschriften an die Räte eingereicht wurde. Für März 2006 in Aussicht gestellt ist ein bundesrätlicher Bericht zur Praxis der Schweizer Waffenausfuhren. Peter Weishaupt, März 2006 |
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