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Editorial
Vom äusserst befremdlichen Umgang mit Schiesswaffen in schweizerischen Landen
In jedem europäischen Land, das in den letzten Jahren von Anschlägen auf Parlamente (wie im Dezember 01 im französischen Nanterre) oder Massaker an Schulen (wie im Mai 02 im deutschen Erfurt) betroffen war, erliessen die Behörden umgehend strengere Gesetze zur Kontrolle des privaten Waffenbesitzes. Nicht so in der Schweiz. Obwohl das blutige Attentat auf das Zuger Parlament vor eineinhalb Jahren das Gefahrenpotenzial im Umgang mit Schusswaffen deutlich genug aufzeigte, wurden weder die Umstände analysiert, wie der Attentäter ungehindert in den Besitz eines Waffenarsenals gelangen konnte, noch sah sich das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gezwungen, Sofortmassnahmen zu einer verschärften Waffenkontrolle einzuleiten.
Erst ein ganzes Jahr nach dem Anschlag, im September 02, gab der Bundesrat die Vorschläge einer Expertenkommission zur Revision des geltenden Waffengesetzes in die Vernehmlassung der Interessenverbände, mit der die offensichtlichsten Missstände ausgeräumt werden sollen. Im ersten Halbjahr 03 soll die entsprechende Botschaft an das Parlament veröffentlicht werden, das in den folgenden Monaten über die Revision zu beschliessen hat. Trotzdem ist ungewiss, ob in nächster Zeit eine auch nur bescheidene Aussicht auf eine strengere Waffenkontrolle besteht.
Vor einem harten Kampf um die Waffengesetzrevision
Die eigentlich selbstverständlichen Gesetzesänderungen drohen, an der mächtigen Schützen- und Waffenlobby zu scheitern, die es bis anhin verstand, eine Waffenkontrolle faktisch auszuhebeln, und der Schweiz als das Land mit den freizügigsten Regelungen den Ruf als eigentlicher Waffenselbstbedienungsladen Europas eingetragen hat. Der Dachverband Pro Tell, das schweizerische Pendant zur amerikanischen NRA (National Rifle Association), mobilisiert bereits für den kommenden «Grosskampf gegen die weitgehende Entwaffnung der Bürger» und ruft alle «Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenbesitzer» auf, einen Kampffonds für die Referendumsschlacht zu äufnen. Die noch grössere Gefahr ist jedoch, dass es den Verteidigern des «liberalen, freiheitlichen Waffenrechts» bereits in den eidgenössischen Räten gelingt, die Revision abzuwürgen oder so zu verwässern, dass sich nichts ändert.
Das darf nicht geschehen. Die Schweiz braucht dringend ein modernes Waffenrecht. Die Revision des Waffengesetzes muss zu einer starken Einschränkung und strikten Kontrolle des kommerziellen wie privaten Waffenhandels und -besitzes führen. Das wachsende innergesellschaftliche Gewaltpotenzial kann nicht länger verdrängt werden. Entwicklungen wie Gewaltdrohungen gegen Behörden, Schusswaffen an Schulen oder Angriffe gegen Asylsuchende, die wir fern von uns wähnten, manifestieren sich auch in der Schweiz. Die Kriminalstatistiken verzeichnen seit Jahren eine zunehmende Gewaltbereitschaft unter den Bürgern, und es gibt keine Anzeichen einer Trendwende. Es hilft auch nicht, spektakuläre Amokläufe als letztlich vernachlässigbare Einzelfälle zu verharmlosen, denn sie sind Teil einer wachsenden Bedrohung der öffentlichen und privaten Sicherheit und demonstrieren die verheerende Wirkung moderner Schusswaffen in unkontrollierten Händen.
Schusswaffen töten täglich
Noch wichtiger ist aber die Tatsache, dass der ganz normale, alltägliche Tod in der Schweiz vollkommen negiert wird. Es sind nicht die Raubmorde, die die Todesstatistiken anführen, sondern die meist mit Schusswaffen durchgeführten Suizide von Männern und, weitaus häufiger, die Ermordung der Ehefrauen und Angehörigen bei Beziehungskonflikten. Die Chronik ausgewählter Fälle der letzten Monate in dieser Broschüre gibt eine Vorstellung vom Ausmass dieser in Kauf genommenen Normalität die auch dadurch erleichtert wird, dass hunderttausende von militärischen Sturmgewehren in den Häusern der Wehrmänner aufbewahrt werden und so ständig verfügbar und bequem greifbar sind. Selbst wenn sie nur als Drohung gegen andere oder als Erpressung gegen Frauen («ich bringe mich oder dich damit um») verwendet werden, entfalten sie ihre Gewaltwirkung. Eine glaubwürdige Waffenkontrolle muss auch diesen helvetischen Anachronismus beseitigen, um nicht Gefahr zu laufen, einen wichtigen Bereich auszublenden. Das kann jedoch nicht mit dem Waffengesetz geändert, sondern muss über die Armeeorganisation gelöst werden.
Es versteht sich von selbst, dass eine strengere Waffenkontrolle auch in Zukunft Amoktaten, Suizide oder Morde an Frauen nicht völlig verhindern wird und die gesellschaftlichen Ursachen der Gewalt damit nicht beseitigt werden. Die immer gefährlicheren Schusswaffen werden aber nicht mehr so einfach verfügbar sein und dadurch könnte gerade in Verzweiflungssituationen die Gefahr tödlicher Eskalationen stark vermindert werden.
Eine alternative Waffenlobby
Im Hinblick auf die dringend notwendige wirksamere Waffenkontrolle hat der Schweizerische Friedensrat im Sommer 02 die «Kampagne gegen Kleinwaffen» lanciert, die das Ziel verfolgt, den schweizerischen Waffenkult zu hinterfragen und die offensichtlichen Sicherheitsprobleme anzugehen. Beim Waffenrecht fordern die Kampagne, dass das grundsätzliche Recht auf den Besitz einer privaten Waffe umgekehrt wird in eine Ausnahmebewilligung mit zwingendem Be-dürfnisnachweis. Es gibt kein Menschenrecht auf Waffenbesitz. Es soll nur noch Schusswaffen besitzen dürfen, wer aus beruflichen Gründen dazu berechtigt ist und laufend überprüft wird.
Zentrale Aufgabe der nächsten Monate wird es für die Kampagne gegen Kleinwaffen sein, zu verhindern, dass die vorgeschlagene Waffengesetzrevision verwässert oder gar verhindert wird. Mit der «Petition für eine wirksame Waffenkontrolle» hat der SFR im Oktober 02 ein Instrument gewählt, um Einfluss auf die parlamentarische Behandlung zu nehmen. Er will seine Kampagne nachhaltig betreiben und ebenfalls mit Ihrer Hilfe so etwas wie einen Kampffonds eröffnen. Dies ist umso nötiger, wenn tatsächlich das Referendum gegen die Verschärfung des Waffengesetzes ergriffen würde und damit die nötige Anpassung an eine minimale Reform verhindert zu werden droht.
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