Kleinwaffen-Signet Schweizerischer Friedensrat

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2007 zum Inkrafttreten der Waffengesetzrevision

Nach dem Ablauf der Referendumsfrist:
Waffengesetzrevision unverzüglich in Kraft setzen!

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26.09.2006
Zum fünften Jahrestag des Zuger Massakers vom 27.6.06

24.05.2006
Zur Einführung eines nationalen Polizei-Indexes

11.01.2006
Zur ergänzenden Waffengesetzrevision

20.10.2005
Zur Häufung von Gewalttaten
in der Ostschweiz

25.05.2005
Zur Suizidprävention:
Jeder dritte
Selbstmord durch Schusswaffe

23.04.2005
Zur Schengen/Dublin-Abstimmung vom 5. Juni 2005

11.03.2005
Zur Abgabe des Sturmgewehres 90

27.08.2004
Zum Extremismusbericht 2003
des Bundes


09.02.2004
Zur Verschleppung der
Waffengesetzrevision

30.04.2004
Vernehmlassung zur Bahnreform

05.12.2003
Zur neuen Verordnung gegen
Ordonnanzwaffenmissbrauch

14.07.2003
Zur Kleinwaffen-Überprüfungs-
konferenz vom Juli 2003

10.11.2001
Erklärung zum Kleinwaffen-Hearing
des SFR in Bern

Medienmitteilung vom 8. November 2006
zum Entscheid des Bundesrates, weiterhin Ordonnanzwaffen gratis und ohne Waffenschein den ausgemusterten Armeeangehörigen zu überlassen

Bundesrat: Keinen Millimeter Bewegung bei den Armeewaffen

Die Kamapgne gegen Kleinwaffen ist irritiert darüber, dass der Bundesrat mit seiner heutigen Entscheidung, bei der Überlassung der Dienstwaffe von den abtretenden Wehrmännern keinen Waffenerwerbsschein zu verlangen, die absolute Minimallösung des VBS, eine unverbindliche Selbstdeklaration, sanktioniert hat. Trotz den monatelangen Diskussionen um die Fragwürdigkeit der ungehinderten Armeewaffenabgabe in Zehntausende von Haushalten ist er somit pickelhart geblieben und nicht bereit, auch nur einen Millimeter Bewegung in die Auseinandersetzung zu bringen. Er hat damit einmal mehr – nachdem das VBS schon vor drei Jahren trotz Zusage einer Überprüfung die ungehinderte weitere Abgabe des Sturmgewehres 90 beschlossen hatte – eine Chance verpasst, eine grössere persönliche Sicherheit in Haushalten zu ermöglichen.

Insbesondere stossend am heutigen Entscheid ist, dass der Bundesrat über die Meinung der Hälfte der Kantone hinweggegangen ist, die trotz finanzieller Mehraufwendungen die Notwendigkeit eines Waffenerwerbsscheines als richtig und praktikabel bezeichneten. Als Beispiel sei die Thurgauer Regierung in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2006 zitiert: «Will man verhindern, dass Waffen an Personen mit entsprechenden Hinderungsgründen abgegeben werden, ist ein Waffenerwerbsschein zwingend notwendig. Nur auf diese Weise erhalten die verantwortlichen Behörden die erforderlichen Informationen. Bei der damit verbundenen Einholung eines polizeilichen Erhebungsberichtes können allfällige Gründe, welche nicht im Strafregister verzeichnet sind, aufgedeckt werden. Die Variante 3 gewährleistet zudem eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, welche eine Waffe erwerben wollen. (...) Schliesslich verlangt das «Schengenabkommen», dass ab 2007 nur noch Waffen mittels Waffenerwerbsschein erworben werden dürfen. Dies gilt sowohl für den Privathandel, als auch für den Erwerb bei einem Waffenhändler und bei Erbgang.»

Zu Recht weist die Thurgauer Regierung darauf hin, dass mit der heute beschlossenen minimalen Lösung zweierlei Recht geschaffen wird und dass diese Lösung gegen den Geist des Schengener Abkommens im Waffenrecht verstösst. Eine saubere Bundeslösung in der Waffenfrage ist damit entfernter denn je, was die Kampagne gegen Kleinwaffen bestärkt, die Vorbereitungsarbeiten für eine eidgenössische Volksinitiative für ein restriktiveres Waffenrecht zu intensivieren, um endlich Bewegung in dieser sicherheitspolitisch dringlichen Frage zu ermöglichen.



Medienmitteilung vom 26. September 2006
zum fünften Jahrestag des Zuger Massakers am 27.6.06


Letzte Gelegenheit für wirksame Waffengesetzrevision

Appell an den Nationalrat
Morgen Mittwoch, 27. September 2006 jährt sich zum fünften Mal das Massaker im Zuger Parlament. Die Kampagne gegen Kleinwaffen, die – nicht zuletzt unter dem Eindruck dieses Ereignisses – ebenfalls vor fünf Jahren gegründet wurde und seither für eine wirksamere Waffenkontrolle eintritt, appelliert an diesem Tag an den in Flims tagenden Nationalrat, die eingeleitete Teilrevision des Waffengesetzes wenigstens mit der Einführung eines gesamtschweizerischen Waffenregisters zu ergänzen – eine unabdingbare Voraussetzung für eine bessere Waffenkontrolle in der Schweiz, indem Umgehungseinkäufe in anderen Kantonen, wie dies der Attentäter Friedrich Leibacher praktiziert hatte, um sein Waffenarsenal zu erweitern, erschwert werden.

Bis heute haben Bundesrat und das Parlament es in bedenklicher Weise unterlassen, wirkliche Konsequenzen aus dem grössten Massaker, das in der Schweiz je verübt wurde, zu ziehen und das lückenhafte Waffengesetz zu verschärfen. Diese Laisser-faire Politik fordert täglich neue Opfer. Die Ermordung Corinne Rey-Bellets und ihres Bruders am 30. April dieses Jahres durch einen Offizier der Schweizer Armee hat beim Bundesrat keinerlei Spuren, keine Nachdenklichkeit hinterlassen. Bern schert sich keinen Deut um die Gefährlichkeit der in schweizerischen Haushalten gelagerten Armeewaffen. Wie viele Unglücke und Suizide muss es noch mit Sturmgewehren und Pistolen geben?

Symbolische Abrüstungsaktion der Schweizer Haushalte
Die Kampagne gegen Kleinwaffen hat heute gleichsam als «Nachschlag» zur Annabelle-Petition weitere 7’715 Unterschriften für eine wirksamere Waffenkontrolle bei der Petitionskommission deponiert, die sie schon im Vorfeld der Waffengesetzrevision gesammelt hat. In einer Aktion in Zusammenarbeit mit der Künstlergruppe Interpixel wurden gleichzeitig um 11.00 Uhr auf der Berner Bundeshausterrasse ein Dutzend (Spielzeug-) Waffen mit einer gelben Handwalze plattgedrückt – als symbolische Abrüstungsaktion der Schweizer Haushalte. Mehr....

Lancierung einer Volksinitiative in Vorbereitung
Die Kampagne gegen Kleinwaffen wird im übrigen nach abgeschlossener Beratung über die Waffengesetzrevision auf den Freitag, 20. Oktober zu einer Konferenz einladen, an der die Lancierung einer Volksinitiative diskutiert wird, die die fehlende Waffenkontrolle – sei dies nun bei den Armeewaffen oder bei einem griffigen Waffengesetz – korrigieren soll.
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Medienmitteilung vom 24. Mai 2006
zur Einführung eines nationalen Polizei-Indexes


Nicht nur Menschen, auch die gefährlichen Schusswaffen
im neuen Polizei-Index erfassen!


Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum geplanten neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) verabschiedet, das die Einführung eines nationalen Polizei-Indexes vorschlägt. Begründet wird diese gesamtschweizerische elektronische Abfragemöglichkeit über verdächtige Personen damit, dass künftig die Polizei einfacher, schneller und wirksamer ermitteln könne.

Die gleichen Gründe für eine effizientere Polizeiarbeit gelten genau so bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Waffen in privatem Besitz. Das Fehlen eines gesamtschweizerischen Registers aller Waffen macht die kriminelle Umgehung des Waffengesetzes recht einfach: Indem Gesuche für einen Waffenerwerbsschein in verschiedenen Kantonen eingereicht werden und deren Ausstellung nicht über eine einheitliche Datenbank überprüft werden kann, gelingt es so genannten Waffennarren immer wieder, eigentliche Waffenarsenale zu erwerben (wie dies auch der Zuger Attentäter Leibacher mühelos praktizieren konnte).

Die Einführung eines gesamtschweizerischen Waffenregisters wurde seinerzeit durch Justizministerin Metzler vorgeschlagen, aber von ihrem Nachfolger Blocher sang- und klanglos beerdigt, mit der Begründung, dass die Erfassung der Waffen und das ganze Verfahren zu teuer und zu aufwendig seien.

Bereits heute müssen die Kantone die Ausstellung von Erwerbsscheinen erfassen. Ohne grossen zusätzlichen Aufwand könnten sie diese Daten eidgenössisch zugänglich machen. Es gibt keine einleuchtenden Gründe dafür, dass die Grundlage einer effizienten Waffenkontrolle nicht ebenso eingerichtet und gehandhabt werden könnte wie die Erfassung von Personen oder etwa von Motorfahrzeugen.

Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert die Eidgenössischen Räte auf, die gesamtschweizerische polizeiliche Datenbanken nicht nur auf die Identifizierung verdächtiger Personen auszurichten, sondern auch in den Dienst der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und -erwerbs zu stellen.
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Medienmitteilung vom 11. Januar 06
Neues Waffengesetz: Korrektur durch Parlament notwendig


Kampagne gegen Kleinwaffen begrüsst die Revision
des Waffengesetzes und fordert Ergänzungen


Die Kampagne gegen Kleinwaffen ist erleichtert, dass der Bundesrat nach jahrelanger Verschleppung der dringend nötigen Revision des Waffengesetzes jetzt eine Botschaft für ein neues griffigeres Waffengesetz vorlegt, die nicht nur die bereits mit dem Schengener Vertrag vom Volk beschlossenen Anpassungen ans europäische Waffenrecht erfasst, sondern diese um einige weitere Reformpunkte wie die Unterstellung von Nachahmungswaffen unter die gesetzlichen Bestimmungen oder das Verbot von anonymen Waffenverkäufen ergänzt. Damit werden endlich die minimalsten Anforderungen an ein modernes schweizerisches Waffenrecht erfüllt.

Insbesondere ist die Kampagne gegen Kleinwaffen auch befriedigt darüber, dass der allzu legeren Auslegung der Gesetzesbestimmungen durch die Kantone etwas entgegengewirkt wird. So werden etwa alle Kantone zur weitgehend kostenlosen Entgegennahme von Waffen verpflichtet, diese müssen dann von ihnen gelagert und vernichtet werden.

Schwer enttäuscht ist die Kampagne gegen Kleinwaffen aber darüber, dass die Einführung eines zentralen Waffenregisters gebodigt wurde. Dieser Entscheid ist schwer nachzuvollziehen, denn für eine effiziente Kontrolle des Waffenbesitzes ist es eine Voraussetzung, dass die vorhandenen Waffen ihren effektiven Besitzern zugeordnet werden können. Die vorgeschobenen Gründe (zu teuer, zu aufwendiges Verfahren) sind unglaubwürdig – was beispielsweise bei der Erfassung von Motorfahrzeugen eine Selbstverständlichkeit ist, soll für die gefährlichen Waffengegenstände in Privatbesitz nicht durchsetzbar sein?

Ebenfalls enttäuscht ist die Kampagne gegen Kleinwaffen darüber, dass die Gelegenheit nicht ergriffen wurde, endlich einen klaren Bedarfsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen einzuführen. Sie fordert seit Jahren eine Umkehrung der Beweispflicht: Ein Waffenerwerbsschein darf nur noch derjenigen Person ausgestellt werden, die überzeugend einen klaren Bedarf für eine solche nachweisen kann.

Die eidgenössischen Räte haben nun die Gelegenheit, entsprechende Korrekturen an der Vorlage anzubringen.
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