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Stellungnahme zu den Abstimmungen vom 2. Dezember 01


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Abstimmungsaufruf zum 2. Dezember 01:
2 x Ja zu Abrüstung und Friedensdienst

Zwölf Jahre nach der historischen Abstimmung über die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» vom 26. November 1989 kommen am 2. Dezember 2001 die beiden Volksinitiativen «Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» und «Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen Zivilen Friedensdienst (ZFD)» zur Abstimmung.

Der Schweizerische Friedensrat (SFR) hat die beiden Initiativen seit ihrer Lancierung unterstützt und ruft jetzt zu aktivem Einsatz im Abstimmungskampf und selbstverständlich dazu auf, am 2. Dezember Ja zu beiden Initiativen zu stimmen.

Einseitige Abrüstung der Schweiz ist nach wie vor aktuell!

Die weltweite Abrüstung ist ein Anliegen des Schweizerischen Friedensrates seit seiner Gründung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. Im Laufe der sechziger und siebziger Jahre rückte für uns die Forderung nach einseitiger Abrüstung immer mehr in den Vordergrund, dies vor allem als Antwort auf die damaligen «Rüstungskontroll-Vereinbarungen», die von der kritischen Friedensforschung als Mittel zur Steuerung der Aufrüstung entlarvt worden waren.

Auch nach dem Ende der Blockkonfrontation bleibt die Abrüstung eine vordringliche Forderung, denn die während des kalten Krieges angehäuften unvorstellbaren Rüstungsarsenale sind mit seinem Ende nur unwesentlich abgebaut worden – so auch in der Schweiz. Deshalb ist die einseitige Abrüstung auch heute noch aktuell, besonders für die Schweiz: Die Rüstung unserer Nachbarländer und auch jene der NATO insgesamt ist nicht gegen die Schweiz gerichtet ist, und die Schweiz stellt auch für ihre Nachbarländer keine militärische Bedrohung dar.

Die Schweiz kann den Abbau ihrer Rü-stungspotentiale nicht als Unterpfand in Abrüstungsverhandlungen einbringen, denn es gibt keine gegen sie gerichtete Aufrüstung. Die Schweiz ist von Freunden umgeben und nicht von Feinden umzingelt. Deshalb kann sie ohne weiteres einseitig abrüsten und auf ihre Armee verzichten!

Dem Verzicht auf die Armee steht auch der Beitritt zur UNO und die Befürwortung des Systems der kollektiven Sicherheit in ihrem Rahmen nicht entgegen. Die UNO als Friedensorganisation verpflichtet kein Land dazu, eine Armee zu unterhalten! Die UNO-Charta schreibt vielmehr vor: «Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.»

Die Annahme der Armee-Abschaffungsinitiative würde übrigens die Beteiligung der Schweiz an UNO-Friedenseinsätzen nicht verhindern, steht doch im Initiativtext: «Regelungen, welche die bewaffnete Beteiligung an internationalen Friedensbemühungen ausserhalb der Schweiz betreffen, sind vorbehalten. Diese Regelungen sind obligatorisch dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.»

Das heisst, die Annahme der Initiative eröffnet die Chance für eine bessere Regelung der schweizerischen Beteiligung an internationalen Friedenseinsätzen als sie in der Militärgesetzrevision vom 10. Juni enthalten ist, nämlich die Schaffung eines eigentlichen Blauhelmgesetzes. Abrüstung und kollektive Sicherheit sind aktuelle Postulate:

Deshalb Ja zur Armeeabschaffung am 2. Dezember.



Friede muss geschaffen werden

1971 hat der Schweizerische Friedensrat in einem Memorandum seine Vorstellungen zu einem schweizerischen Friedensinstitut der Öffentlichkeit präsentiert. 30 Jahre später kann mit der Volksinitiative für den Zivilen Friedensdienst (ZFD) über die Umsetzung eines Teils der damaligen Forderungen abgestimmt werden.

Optimistisch hiess einer der Slogans für die Entwicklungszusammenarbeit in den siebziger Jahren «Entwicklung heisst Frieden». Heute ist allgemein bekannt, dass das kein Automatismus ist, dass auch unfriedliche Entwicklungen möglich sind – selbst gegen den ausdrücklichen Willen jener, welche die Entwicklung in Gang gebracht haben.

Nicht zufällig hat Caritas Schweiz im letzten Jahr unter dem Titel «Allianzen für den Frieden» ein «Positionspapier zu Kri-senprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung in der internationalen Zusammenarbeit» herausgegeben. Ebenfalls nicht zufällig hat in diesem Jahr das EDA in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen ein «Kompetenzzentrum für Friedensförderung» als Pilotprojekt gestartet (auch der SFR ist beteiligt). Und auch nicht zufällig hat die DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) einen Fachbereich «Konfliktprävention und -be-wältigung» eingerichtet.

Friedlicher Entwicklung muss besonderes Augenmerk geschenkt und sie muss bewusst angestrebt werden. Einen Beitrag dazu leisten will der Zivile Friedensdienst mit dem Einsatz von speziell geschulten Freiwilligen. Leider haben Bundesrat und Parlamentsmehrheit das Potenzial und die Chancen nicht erkannt, welche in diesem neuen Dienst liegen (der übrigens in der Bundesrepublik bereits verwirklicht ist), und lehnen die Initiative ab. Dies im Widerspruch dazu, dass die Notwendigkeit direkter ziviler Friedensförderung – in Ergänzung zu Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe – kaum mehr bestritten ist.

Die Initiative für den freiwilligen Zivilen Friedensdienst will aber nicht nur Einsätze im Ausland ermöglichen. Von der Breitenwirkung her gesehen könnte das Angebot einer Grundausbildung, die «Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung vermittelt» und die «allen in der Schweiz wohnhaften Personen kostenlos offen» steht, eine wesentlich grössere Bedeutung erhalten.

Der Anspruch auf eine Grundausbildung in Gewaltfreiheit ist deshalb so wichtig, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass nur im Ausland Friedensarbeit geleistet werden muss, sondern dass es auch im helvetischen Alltag mehr als genug Konflikte und Gewaltpotenzial gibt und viele im Umgang damit überfordert sind. Friede muss auch in der Schweiz geschaffen werden.

Deshalb für den Frieden in der Schweiz und in der Welt: Ja zum freiwilligen Zivilen Friedensdienst.