Die Politologin Regula Stämpfli zur Entwicklung der Wehrpflicht
Übers Militär zum Stimmrecht?
Integrationsversuche schweizerischer Frauenorganisationen
Rezension von Katharina Bretscher-Spindler in der Neuen Zürcher Zeitung vom 28.06.03
Mehr und mehr zeigt es sich, dass es zur Erhellung der historischen Rolle der Frauen neben auf diese allein fokussierten Untersuchungen auch Forschung braucht, die Themen und Fragestellungen auf Interdependenzen und Divergenzen zwischen den beiden Geschlechtern untersucht. Zwei Publikationen zum Thema «Schweizer Frauen und Armee» eine auf die Frauen zentrierte Dissertation und ein (bereits kurz angezeigter) Sammelband, der auf einer Tagung im Jahr 2001 beruht verwenden beide Forschungsansätze und machen deutlich, wie ergiebig ihre Kombination sein kann. Dass Regula Stämpfli als Autorin der Dissertation auch Mitherausgeberin des Tagungsbandes ist, darf als Glücksfall bezeichnet werden. Dieser Band bezieht zudem ausländische Vergleichsbeispiele ein, öffnet also noch eine weitere Dimension der Interpretation und des Verstehens.
Gute Soldaten verlässliche Bürger
Die allgemeine Wehrpflicht wurde in der Schweiz erst mit dem neuen Militärorganisationsgesetz von 1874 eingeführt, in einer Zeit, als sich in der Nachbarschaft grosse Nationalstaaten etablierten, die ihre Identität auf eine einheitliche Sprache und Kultur bezogen. Was hatte die Willensnation Schweiz dem entgegenzuhalten? Es war nicht zuletzt die seit dem 15. Jahrhundert schriftlich festgehaltene Befreiungstradition von der Tellsage bis zu Winkelrieds Heldentat, die sich auch für den modernen Bundesstaat als Identitätsstifterin anbot. Die Armee war ein gepflügter Nährboden für die Verankerung dieser nationalen Orientierung im Volk. Damit begann man schon in der Rekrutenschule. Hier wurden Jünglinge zu Männern erzogen, die ihre Vaterlandsliebe durch Mut, Stärke, Härte, Tatkraft und Tapferkeit zu beweisen hatten. Mit diesen männlichen Tugenden erwarben sie auch ihre Legitimation als Bürger. Den Frauen wurden ganz andere Eigenschaften zugeordnet man könnte auch sagen: verordnet. Sie konnten und sollten sich im häuslichen, familiären, also privaten Bereich entfalten. Von ihnen wurde erwartet, dass sie Söhne zu guten Soldaten und Staatsbürgern erzogen.
Frauenspende im Ersten Weltkrieg
Die beiden Studien machen deutlich, dass die Frauenrechtlerinnen der frühen Stunde sehr wohl erkannten, dass in Männerköpfen ein Zusammenhang zwischen Militärdienst und Aktivbürgerrecht bestand. Sie suchten deshalb beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges nach Möglichkeiten, sich für die Armee nützlich zu machen. Dabei setzten sie, um Provokationen zu vermeiden, gezielt auf Tätigkeiten, die der ihnen zugeordneten Hausfrauenrolle entsprachen. Bürgerliche Frauen riefen aber auch als Ergänzung der 1915 vom Parlament beschlossenen «ausserordentlichen Kriegssteuer» eine Nationale Frauenspende ins Leben, die über eine Million Franken einbrachte eine für die damalige Zeit sehr beachtliche Summe. Sie wollten damit zeigen, dass auch sie für die Landesverteidigung Opfer zu erbringen bereit waren. Mit dieser Botschaft übergaben die Initiantinnen die Summe dem Bundesrat. Dieser nahm den Betrag zwar als «Zeichen der Liebe und Treue» entgegen, behielt aber die Verwendung sich selber vor. Als Hauptnutzniesserin wurde schliesslich die von Else (Züblin-)Spiller aufgebaute und geleitete Schweizerische Wehrmannshilfe bestimmt. Somit floss das Geld in ein Werk, das aus den Kreisen der Spendensammlerinnen hervorgegangen war. Damit waren sie desavouiert.
In den zwanziger Jahren wurde die Frauenrechtsfrage auch in bürgerlichen Kreisen zum parteipolitischen Anliegen von Frauen. Eine gut angelaufene überparteiliche Zusammenarbeit fand jedoch schon 1933 ein Ende. Als ein neuer Krieg unabwendbar schien, entschlossen sich manche Frauen, sich diesmal in irgendeiner Form in die Armee zu integrieren. Inspiriert durch die finnischen Lottas, stellten die Frauenorganisationen 1939 einen zivilen Frauenhilfsdienst auf die Beine. Dieser schloss einen militärischen Frauenhilfsdienst (MFHD oder FHD) nicht aus. Die Frauenorganisationen boten auch eine aktive Beteiligung an der geistigen Landesverteidigung an, in die sie später tatsächlich einbezogen wurden. Der Bundesrat erliess schon im April 1939 eine Verordnung, welche die Eingliederung der Frauen in die Hilfsdienste der Armee vorsah. Im Februar 1940 folgte der General mit «Richtlinien für die Organisation des Frauenhilfsdienstes». Im August 1940 fand der erste Einführungskurs mit gegen 300 Teilnehmerinnen statt. Sie wurden wie später Ausgebildete zusammen mit HD-pflichtigen Männern auch tatsächlich eingesetzt.
Aktive Männer passive Frauen
Ein Wandel der Geschlechterrollen wurde mit dem FHD nicht eingeleitet. Dazu folgender Vergleich: 1914 mahnte der Bundesrat die Schweizerinnen und die Dienstuntauglichen mit dem Aufruf: «Du Schweizervolk, das du am häuslichen Herd zurückgeblieben bist, bewahre deine Ruhe und Besonnenheit. Vertraue auf deine Behörden.» Den Soldaten hingegen rief er im gleichen Atemzug zu: «Wir erwarten von euch, Wehrmänner, dass jeder freudig seine Pflicht tue, bereit, dem Vaterland Blut und Leben zum Opfer darzubringen.» 1940 verkündete General Guisan das Reduit-Konzept, welches die Zivilbevölkerung bei einer deutschen Invasion bekanntlich ungeschützt sich selber überlassen hätte. Davon, dass dies viele Frauen Blut und Leben gekostet hätte, war nicht die Rede.
Die Ambivalenz der Armeeführung gegenüber der Integration von Frauen in den militärischen Alltag zeigt sich am hohen Stellenwert, den sie dem Erscheinungsbild der Angehörigen des FHD zumass. Sollte man etwa das Tragen von Hosen erlauben? War nicht eher die Schürze angebracht? Lippenstift, Wangenrouge und Ohrschmuck waren streng verboten. Dass allein der Gedanke an eine Zusammenarbeit von Frauen und Männern im Militärbetrieb schon früh männliche Phantasien geweckt hatte, war der Armeeführung bewusst, hatte doch die «Allgemeine Schweizerische Militärzeitung» schon 1934 festgestellt, «dass Frauen im Militärdienst gar nichts zur Kameradschaft und zum Vertrauen der Truppe beitragen können, so wenig wie der Einfluss des Alkohols». Den meist gutbürgerlichen Frauen und Töchtern, die sich dem FHD zur Verfügung stellten, lagen im Übrigen Provokationen fern, so dass die Befürchtungen unbegründet waren. Bei der Beurteilung all dieser Fakten darf man nicht übersehen, dass die Frauen selber, indem sie sich als «Gehilfinnen» anboten, die Geschlechterhierarchie respektierten.
FHD als Sackgasse für die Gleichstellung
Während die Frauen in den meisten demokratischen Ländern spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg das Wahlrecht erhielten, mussten die Schweizerinnen noch 25 Jahre darauf warten. Man war in einen Teufelskreis geraten, in dem die Argumente beider Seiten sich immer wieder aufhoben. Die hier vorgestellten Studien erhellen noch weitere Zusammenhänge. Die Londoner Professorin Joanna Bourke weist auf einen wichtigen Unterschied zwischen den britischen und den schweizerischen Kriegs- und Nachkriegsverhältnissen hin: «The vast majority (of Swiss soldiers) returned to their homes after the war, physically an psychologically intact - indeed, even strengthened. Bereavement was not part of the Swiss experience of either the First or Second World Wars.» Die Schweiz hat den Ernstfall - zum Glück - nicht erlebt. Das mag dazu beigetragen haben, dass man den Einsatz im FHD, der ja nur ein Hilfsdienst war, marginalisieren konnte.
Schweizerinnen haben im Zweiten Weltkrieg dem Vaterland auch im humanitären Bereich, nicht zuletzt im Umgang mit Flüchtlingen, grosse Dienste geleistet. Deren langfristige Bedeutung für die Geschichte des Landes ist erst fünfzig Jahre später durch eine distanziertere Betrachtung erkannt worden. So hat weder dieses Engagement noch der Dienst im FHD, sondern erst der Generationenwechsel den Schweizerinnen 1971 das Stimm- und Wahlrecht beschert. Als sich vor allem in den sechziger Jahren immer mehr junge Frauen über die vorgegebene Geschlechterrolle hinwegsetzten und in zivilen Männerdomänen bewährten, musste die Türe zur bis heute noch nicht vollständig erreichten Gleichstellung geöffnet werden.
Regula Stämpfli: Mit der Schürze in die Landesverteidigung. Frauenemanzipation und Schweizer Militär 1914-1945. Verlag Orell Füssli, Zürich 2002. 292 S., Fr. 59...
Christof Dejung und Regula Stämpfli (Hg.): Armee, Staat und Geschlecht. Die Schweiz im internationalen Vergleich 1918-1945. Chronos, Zürich 2003. 252 S., Fr. 38..
Eine weitere Rezension der «Schürze» von Werner Seitz als pdf.
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